Nicht verzagen, INCI fragen… 
Fach-Chinesisch oder echte Hilfe? 
Die Inhaltsstoffe eines Kosmetikproduktes müssen gemäß gesetzlichen Bestimmungen (§5, Abs. 4 KVO) auf der Verpackung oder dem Beipackzettel mit sogenannten INCI-Bezeichnungen deklariert werden. INCI steht für „International Nomenclature Cosmetic Ingredients“ und bezeichnet eine Liste, in der Kosmetik-inhaltsstoffe - oft abweichend von den apothekenüblichen oder chemischen Definitionen - beschrieben werden. Mit Hilfe der INCI-Liste kann der Verbraucher erkennen, ob das Produkt individuell geeignet ist, oder ob Stoffe enthalten sind, die man meiden sollte. Leider setzt das Verstehen der INCI oft chemische Vorkenntnisse und detektivische Fähigkeiten für den Laien voraus!
Aber nicht verzagen: Die folgenden Erklärungen bringen Licht ins Dunkel der Begriffe und mit ein bisschen Übung wird die „INCI“ schnell zu einer praktischen Einkaufshilfe: Die Inhaltsstoffe werden in abnehmender Reihenfolge Ihres Gewichtes angegeben: Die zuerst genannte Substanz hat den größten Mengenanteil am jeweiligen Produkt, die zuletzt aufgeführte den kleinsten. Ab einem Gehalt von bis zu einem Prozent können die Bestandteile in ungeordneter Reihenfolge stehen.
Die Inhaltsstoffe der INCI lassen sich in 3 Klassen einteilen:
=> Basisstoffe sind Substanzen, die jede Haut benötigt und die meist auch natürlich in der Haut vorkommen. Prozentual wichtigste Komponenten der Basisstoffe sind Fettstoffe und Öle (Triglyceride/Wachsester, Diglyceride). Von Bedeutung sind Caprinsäure ("Capric"), Caprylsäure ("Caprylic"), Palmitinsäure ("Palmitic"), Stearinsäure ("Stearic"), und Linolsäure ("Linoleic"). Ein weit verbreiteter Wachsester ist z.B. das Jojoba-Öl („Buxus Chinensis“) und die Shea-Butter („Butyrospermum Parkii“). Zu den Basisstoffen werden häufig auch Mineralölprodukte gezählt, wie z.B. Vaseline („Petrolatum“) oder Paraffinöl („Mineral Oil“, „Paraffinum liquidum“). Physiologisch gesehen sind dies aber hautfremde Stoffe, die die Eigenregeneration der Haut erheblich reduzieren und somit unbedingt vermieden werden sollten.
=> Wirkstoffe werden dann verwendet, wenn neben den pflegenden Basisstoffen spezifische Effekte erwünscht sind. Sie lassen sich in der Regel leicht identifizieren, da ihre Bezeichnungen geläufiger sind, so z.B. Vitamin A („Retinol), Vitamin C („Ascorbic Acid“, „Ascorbyl Palmitate“), Vitamin E („Tocopherol“), D-Panthenol („Panthenol“), Coenzym Q10 („Ubichinone“), Hyaluronsäure („Hyaluronic Acid“) und Milchsäure („Lactic Acid“). Pflanzen- und andere Extrakte fallen durch ihre botanischen Bezeichnungen auf, die auch über die Herkunft informieren.
=> Hilfsstoffe dienen weniger der Haut, sondern verleihen in erster Linie dem Produkt zusätzliche Eigenschaften. Zahlenmäßig übertreffen die Hilfsstoffe in der konventionellen Kosmetik nicht selten die Summe der Basis- und Wirkstoffe: So steht die INCI-Bezeichnung „Perfume“ für ein Stoffgemisch von teilweise mehr als hundert, im Einzelnen nicht deklarierten Einzelkomponenten. Für einen Allergiker ein deutlicher Hinweis, das Präparat vorsichtig zu testen oder besser ganz davon Abstand zu nehmen. Des weiteren sollten Antioxidantien vom Butylhydroxytoluol-Typ (BHT, BHA) generell gemieden werden sowie zuweilen verarbeitete Komplexbildner, wie z.B. Ethylendiamintetraessigsäure-Natriumsalz (Disodium EDTA), um hier nur die wichtigsten zu nennen. Unter den Emulgatoren spielen heute ethoxilierte Verbindungen eine große Rolle. Sie sind aufgrund ihrer Auslösemöglichkeit der Mallorca-Akne für empfindliche Haut und Neurodermitiker in der Regel nicht geeignet. Zu Ihnen gehören INCI-Bezeichnungen, die auf "eth" enden, wie z. B. „Ceteareth“, „Pareth“, „Laureth“.
Übrigens: Auf viele der genannten Hilfsstoffe kann heute verzichtet werden. Echte Naturkosmetik beweist das.
Folgende Inhaltsstoffe, überwiegend in konventionellen Kosmetika zu finden, stehen im Verdacht allergieauslösend oder sogar krebserregend zu sein und sollten deshalb unbedingt vermieden werden:
- Halogenorganische Verbindungen - in der INCI zu erkennen an Silben wie bromo, -jodo –iodo oder chloro.
- Formaldehyd/-abspalter - häufig beschrieben mit „2-Bromo-2-Nitropropane-1,3-Diol“, „5-Bromo-5-Nitro-1,3-Dioxane“, DMDM oder „Bronopol“, um nur einige zu nennen
- Emulgatoren auf PolyEthylenGlycolen Basis - kurz genannt PEG/PEG-Derivate wie Polyglycol, Polysorbate oder PPG. Diese Emulgatoren können die Haut durchlässiger machen und Schadstoffe in den Körper einschleusen.
Wer’s ganz genau wissen möchte - die vollständige INCI-Liste finden Sie unter:
http://europa.eu.int/comm/enterprise/cosmetics/inci/inci_2006.pdf
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Natürliche Rohstoffe und ihre Anbauarten 
Echte Naturkosmetik wird gemäß den Kriterien der BDIH-Richtlinie für kontrollierte Naturkosmetik sorgfältig entwickelt und ressourcenschonend produziert. Es kommen ausschließlich natürliche Rohstoffe, wie pflanzliche Öle, Fette und Wachse, Kräuter- und Heilpflanzenextrakte sowie natürliche ätherische Öle und Aromen zum Einsatz. Hinsichtlich der Anbauarten wird zwischen kontrolliert-biologischem Anbau, biologisch-dynamischem Anbau und zertifizierter Wildsammlung unterschieden.
Dem kontrolliert-biologischem Anbau (kbA) liegt eine detaillierte Beachtung der biologischen Wirkungszusammenhänge zwischen Boden, Pflanze, Tier und Mensch zugrunde. Das Ziel: die optimale Pflege biologischer Regelsysteme im landwirtschaftlichen Bereich. Innerhalb des möglichst geschlossenen Kreislaufes der vier Ausgangsbereiche werden landwirtschaftliche Produkte als echte Urprodukte erzeugt. Die grundlegende Aufgabe dieses als organisch-biologisch bezeichneten Anbaus sind:
Pflege der natürlichen Lebensgrundlagen Boden, Wasser und Luft
Erzeugung von Lebensmittel mit hohem gesundheitlichen Wert
Aktiver Beitrag zum Natur- und Artenschutz
Vermeidung von Umweltbelastungen
Leistung eines sinnvollen Beitrags zur Lösung der weltweit existierenden Energie- und Rohstoffproblematik
Grundlagenschaffung zur Erhaltung und Entwicklung freier bäuerlicher Strukturen
Für den biologisch-dynamischen Anbau gilt, wie beim kbA, dass grundsätzlich weder synthetische Pflanzenschutzmittel noch Dünger eingesetzt werden und die zu kultivierenden Böden unbelastet sein müssen. Allerdings unterscheidet sich die von Rudolf Steiner 1924 entwickelte Anbauweise durch den Einsatz bestimmter Kompostpräparate, sowie durch die Anwendung des Aussaatkalenders. "Für die biologisch-dynamische Arbeit ist es erforderlich, sich mit dem Wesen der biologisch-dynamischen Wirtschaftsweise, ihren Grundlagen und Zielen zu verbinden. Dazu bedarf es eines intensiven Sich-Einlebens in das Naturgeschehen durch Beobachtung, Denken und Empfinden. Durch unablässiges Bemühen kann ein auf Erkenntnis beruhendes, immer tieferes Verständnis der Naturzusammenhänge erreicht werden." (Zitat Demeter)
Bei der zertifizierten Wildsammlung besteht der einzige Eingriff des Menschen in der Ernte (Sammlung) der wild wachsenden Pflanzen. Der Sammler muss sie nach einem nachhaltigen sowie sozial- und umweltverträglichen System ernten. Um Raubbau zu verhindern, wird alljährlich vor Saisonbeginn eine maximale Erntemenge festgelegt. Die Pflanzen wachsen auf unbelastetem Boden an ihrem natürlichen Standort – und in klar abgegrenzten Gebieten. Eine mögliche Kontamination der Wildsammlungsgebiete durch Schadstoffe von außen, muss ausgeschlossen werden können. Tätigkeiten zum Schutz und zur Wachstumsunterstützung sind nur in sehr geringem Umfang erlaubt. Denn die Pflanzen dürfen nicht kultiviert werden. Wildsammlungsprojekte werden von unabhängigen Kontrollstellen regelmäßig, mindestens ein Mal pro Jahr, auf Qualität, Schadstoffbelastung und ökologische Vertretbarkeit hin überprüft.
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